Datenschutz & Consent

Einwilligungsverwaltung

Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) und PIMS

Kurz erklärt

Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung (PIMS) speichern Cookie-Entscheidungen zentral. Grundlage in Deutschland ist die EinwV nach § 26 TDDDG.

Auch bekannt als: EinwV, PIMS, Einwilligungsverwaltungsverordnung

Einwilligungsverwaltung beschreibt Dienste, bei denen Nutzer ihre Entscheidungen zu Cookies und Tracking an einer zentralen Stelle hinterlegen, statt sie auf jeder Website einzeln im Cookie-Banner zu treffen. International spricht man von Personal Information Management Systems, kurz PIMS.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

§ 26 TDDDG erlaubt die staatliche Anerkennung solcher Dienste. Die Details regelt die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV), die seit dem 1. April 2025 in Kraft ist. Zuständig für die Anerkennung ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Ein anerkannter Dienst muss unter anderem unabhängig sein, darf kein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Einwilligungen haben und muss die Entscheidungen der Nutzer nachvollziehbar speichern.

Consenter: der erste anerkannte Dienst

Mit Wirkung zum 17. Oktober 2025 hat die BfDI mit Consenter den ersten Dienst nach der EinwV anerkannt. Der offizielle Start folgte Ende Januar 2026, zunächst als Erweiterung für den Chrome-Browser. Nutzer können dort festlegen, welchen Zwecken sie grundsätzlich zustimmen oder widersprechen.

Der entscheidende Haken: Website-Betreiber sind nicht verpflichtet, die Entscheidungen aus einem anerkannten Dienst zu übernehmen. Solange das freiwillig ist, nutzen nur wenige Websites die gespeicherten Einstellungen, und der Cookie-Banner bleibt für dich als Werbetreibenden Pflicht.

Verbindung zum Digital Omnibus

Auf EU-Ebene wird die Idee zentraler Einwilligungssignale ebenfalls diskutiert. Der Vorschlag der EU-Kommission zum Digital Omnibus vom November 2025 sah mit Art. 88b DSGVO vor, dass Websites maschinenlesbare Signale aus dem Browser respektieren müssen. Der Rat hat diesen Artikel in seinem Kompromisstext vom Juni 2026 gestrichen. Eine Einigung zum Omnibus gab es bis Mitte Oktober 2026 nicht. Ob verbindliche Browser-Signale kommen, ist damit offen.

Häufige Fragen

Muss ich als Website-Betreiber einen anerkannten Einwilligungsdienst berücksichtigen?+

Nach aktuellem Stand nein. Die EinwV verpflichtet Website-Betreiber nicht, die Entscheidungen aus einem anerkannten Dienst zu übernehmen. Die Einbindung ist freiwillig, was Verbraucherschützer kritisieren.

Ersetzt ein PIMS den Cookie-Banner?+

Nein. Solange Betreiber nicht verpflichtet sind, die gespeicherten Entscheidungen zu übernehmen, brauchst du weiterhin einen eigenen Cookie-Banner, der eine gültige Einwilligung einholt.

Welche Dienste sind anerkannt?+

Als erster Dienst wurde Consenter von der Bundesdatenschutzbeauftragten mit Wirkung zum 17. Oktober 2025 anerkannt. Nach unserer Recherche gab es bis Oktober 2026 keinen weiteren anerkannten Dienst.

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